Turkana begleitet Sie bei allen Behördengängen vom Notartermin für den Kaufvertrag bis zur Eintragung Ihres neuen Eigentums in das Grundbuch (Tapu)
Zahlung:
In der Regel werden 10% der Verkaufssumme beim Kaufvertrag gezahlt. Die weiteren Zahlungen richten sich nach den Bauabschnitten,
wie z. Beispiel:
20% bei Baubeginn
30% bei Rohbaufertigstellung
30% bei Installationen und Innenausbau
10% bei Fertigstellung, Schlüsselübergabe ohne
Beanstandung und Grundbucheintrag bei Villen muß unabhängig der Grundstückspreis nach dem notariellen Vertrag unabhängig vom Bauauftrag entrichtet werden.
Für die Besitzurkunde (Tapu) wird der Käufer bei einer Sicherheitsbehörde in Izmir überprüft. Dazu werden FotoKopien des Passes, Lichtbilder sowie ein Katasterauszug benötigt. Nachdem dann das Grundbuchamt den Bauplan überprüft hat werden die kontrollierten Antragsunterlagen zur Sicherheitsbehörde gesendet.
Bestehen keine Sicherheitsbedenken werden Käufer und Verkäufer die Eintragung vor Ort beim Grundbuchamt veranlassen.
Nach Zahlung der Eintragungsgebühr erhalten Sie dann die Urkunde (Tapu), die von beiden Parteien unterschrieben werden, nachdem der vereidigte Dolmetscher dies vorgelesen und unterschrieben hat.
Ihr Wunsch ging in Erfüllung, Sie sind jetzt stolzer
*****Besitzer einer Immobilie in der Türkei*****
Wichtige Punkte, die vor dem Kauf beachtet werden sollten
Fragen und Antworten
Ausländer welcher Nationalitäten können rechtssicher kaufen?
Gemäß § 2644 Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer Grundbesitz in der Türkei erwerben. Dieses basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip. Das heißt, daß Angehörige von Nationen, die den Türken den Grunderwerb gestatten, auch in der Türkei Immobilien kaufen können. Aufgrund dieser bilateralen Vereinbarungen dürfen Ausländer aus folgenden Ländern in der Türkei eine Immobilie erwerben:
Deutschland, Österreich, Schweiz, Australien, Belgien, Frankreich, Holland, England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Griechenland sowie einige afrikanische und südamerikanische Staaten.
Wie läuft das mit dem Eigentumsübertrag bzw. Mit einem Notar?
Anders als z.B. In Deutschland findet der Eigentumsübertrag ausschließlich auf dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) statt – und nicht schon beim Notar. Ein Notar in der Türkei ist nicht berechtigt solche Kaufhandlungen durchzuführen.
Bei einem Verkauf an einen Ausländer dauert die Grundbucheintragung durchschnittlich 3 Werkstage, wenn auf der katasterinsel nach 2011 bereits an an Ausländer was verkauft worden ist. Wenn nicht 6 Wochen. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der überregionalen Militärverwaltung die schriftliche Bestätigung ein, daß das Objekt nicht im militärischen Einzugsbereich liegt. Dies ist eine reine Formalität. Sobald die Antwort vorliegt, erfolgt die Umschreibung innerhalb eines Tages. Ein vereidigter Dolmetscher muß dabei anwesend sein.
Ist das türkische Grundbuchamt mit dem deutschen Grundbuchamt vergleichbar ?
Ja, es ist vergleichbar. Das Grundbuch wird beim Tapuamt (Stadtverwaltung) geführt. Das Tapu genießt öffentlichen Glauben, daraus folgt, dass nur die im Grundbuch eingetragenen Belastungen auf dem Objekt lasten.
Welche Formalitäten sind erforderlich?
* Reisepässe von Käufer und Verkäufer (Kopie reicht bei Antragstellung auf Eigentumswechsel aus).
* Neueste Passbilder beider Parteien
* Steuernummern
Welche Parteien müssen dabei sein?
1. Käufer
2. Verkäufer
3. Vereidigter Dolmetscher
4. Notar ist nicht erforderlich
Wie lange dauert die Eintragung?
Zuerst muss die Militärverwaltung in Izmir schriftlich bestätigen, das sich das Objekt nicht in einem militärischen Randgebiet befindet. Dies kann bis zu zwei Monate dauern. Anschließend das Tapu auf den neuen Erwerber umzuschreiben dauert nur einen Tag.
Wird der tatsächlich bezahlte Kaufpreis im Grundbuch eingetragen?
Es ist üblich im Grundbuch einen niedrigeren Kaufpreis einzutragen (Unterverbriefung).
Welche einmaligen Kosten entstehen beim Erwerb?
* Z.Z. 4 % Grunderwerbssteuer inklusive Abgabe zur Unterstützung des Staatlichen Bildungssystems und Verwaltungsgebühr des im Tapu eingetragenen Kaufpreises. Beispiel: Kaufpreis €50.000 4% = €2000 + ca. €200.- Grundbuchübertrgungkosten
* 50 € vereidigte Dolmetscher bei Eintragung im Grundbuchamt
Welche Folgekosten sind zu erwarten?
* Grundstückssteuer = 1 % des im Tapu eingetragenen Kaufpreises
* Erziehungssteuer ca. 20 €
* Erdbebensteuer ca. 20,- €
* Dokumente ca. 15,- €
Aufenthaltsgenehmigung
Für den Kauf einer Immobilie brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie allerdings anschließend in der Türkei ein Auto erwerben und es auf Ihren Namen anmelden möchten oder aber einen Festnetz-Telefonanschluß beantragen wollen, Dann reicht das normale Touristenvisum von 3 bis 6 Monaten nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Grunderwerbsteuer
4 % vom deklarierten Wert im Tapu. Die Grunderwerbsteuer wird bei der staatlichen Ziraat Bank bezahlt.
Erziehungs- und Erdbebensteuer
Insgesamt ca. 40 € inkl. der Bearbeitungskosten
Dolmetscher
Da bei der Eintragung ins Grundbuch ein Dolmetscher anwesend sein muß, fallen hier ca. 50
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